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Sterbegeldversicherung

Was ist eine Sterbegeldversicherung? Eine Sterbegeldversicherung bezahlt eine vertraglich vereinbarte Summe an die Hinterbliebebenen des Verstorbenen. Die Sterbegeldversicherung dient der Sicherstellung eines würdigen Begräbnisses, ohne die Kosten den Angehörigen aufbürden zu müssen.

Warum brauche ich eine Sterbegeldversicherung? Bestattungen kosten in Deutschland im Durchschnitt etwa 5000 Euro. Selbst Kosten von 10.000 Euro sind keine Seltenheit. Der Preis setzt sich aus den öffentlichen Gebühren und den Kosten für den Bestatter zusammen. Eine angemessene, würdige Bestattung, der Grabstein und die Pflege der letzten Ruhestätte müssen von den Hinterbliebenen bezahlt werden. Manche Senioren glauben, dass die Beerdigungskosten ihre Hinterbliebenen vor finanzielle Schwierigkeiten stellen könnten – das vor allem deshalb, weil das gesetzliche Sterbegeld seit 2004 nicht mehr bezahlt wird. In diesem Fall ist eine Private Sterbegeldversicherung die richtige Wahl. Die pasende Sterbegeldversicherung deckt diese Kosten! Ein Todesfall ist für die Hinterbliebenen nicht nur ein seelischer Schock. Die Sterbegeldversicherung wälzt die damit verbundenen Kosten nicht auf die Hinterbliebenen ab.

Was bringt eine Sterbegeldversicherung? Natürlich ist eine Sterbegeldversicherung nicht in der Lage, die Trauer Ihrer Liebsten zu lindern. Aber eines kann die Sterbegeldversicherung doch: Sie lindert zumindest die damit zusammenhängenden finanziellen Sorgen Ihrer Angehörigen. Und sie sichert Ihnen eine Bestattung in würdevollem Rahmen. Die Sterbegeldversicherung sorgt dafür, dass sie in dem von Ihnen gewünschten Rahmen durchgeführt werden kann. Wir finden finden die Sterbegeldversicherung, die Ihren Wünschen gerecht wird!

Kennzeichen der Sterbegeldversicherung

  • Der Versicherungsschutz beginnt mit der Zahlung der ersten Versicherungsrate

  • Der Vertrag der Sterbegeldversicherung läuft bis zum Tod der versicherten Person. Ab Beendigung des 85. Lebensjahres werden bei manchen Versicherungen keine Versicherungsbeiträge mehr erhoben.

  • Bei Antragstellung zu Ihrer Privaten Sterbegeldversicherung werden keine Fragen zum Gesundheitszustand der zu versichernden Person gestellt.

  • Die Versicherungssumme wird an denjenigen ausbezahlt, der im Versicherungsvertrag als Bezugsberechtigter genannt ist. Der Bezugsberechtigte muss in der Sterbegeldversicherung nicht namentlich genannt werden. So können beispielsweise einfach die Erben als bezugsberechtigt genannt werden. Das Bezugsrecht kann natürlich während der Vertragslaufzeit jederzeit geändert werden.

Zusammenfassung zur Sterbegeldversicherung Das gesetzliche Sterbegeld wurde gestrichen. Die Unterstützung durch die Sozialversicherungssysteme erfolgt nicht mehr. Mit einer Privaten Sterbegeldversicherung treffen Sie somit die richtige Wahl. Sie entlasten damit Ihre trauernden Angehörigen.

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Fax: 0941 / 20824-29

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