Rüruprente
Was ist die Rüruprente? Die Rüruprente (auch Basis-Rente genannt) soll gemeinsam mit der gesetzlichen Rente die Grundlage für das finanzielle Auskommen im Alter bilden. Die Rüruprente ist nicht umlagefinanziert wie die gesetzliche Rente. Sie ist kapitalgedeckt. Der in der Rüruprente angesparte Betrag wird lebenslang verrentet, kann also nicht in einer Summe ausgezahlt werden. Die Rüruprente darf auch nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnen.
Als private Altersvorsorge weist die Rüruprente einige grundlegende Vorteile auf.
- Die Rüruprente wird staatlich gefördert.
- Die Beiträge zur Rüruprente sind steuerlich abzugsfähig (ab 2005 zu 60 %, dann jährlich 2 % steigend).
- Die Rüruprente ist vor Rentenbeginn unpfändbar. Sie wird auch bei Hartz IV oder im Insovenzfall nicht angerechnet.
- Die Rüruprente ist flexibel. Sonderzahlungen und Beitragsänderungen sind jederzeit möglich.
- In der Regel wird bei der Rüruprente schon heute eine Rentenmindesthöhe garantiert.
- Die Sparbeiträge zur Rüruprente können klassisch oder fondsgebunden angelegt werden.
- Im Todesfall wird von guten Anbietern eine Hinterbliebenen-Rente gezahlt. Wir finden diese Anbieter für Sie.
Warum brauche ich eine zusätzliche Rüruprente? Die gesetzliche Rente reicht aus verschiedenen Gründen nicht aus: Zum Einen werden immer weniger Kinder geboren. In Zukunft werden also immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner versorgen müssen (Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung). Das führt entweder zu Rentenkürzungen oder zur Erhöhung des Renteneintrittsalters.
Die Rente mit 67 wird kommen – und das ist wahrscheinlich erst der Anfang. Wer früher in den Ruhestand gehen will: Rentenkürzung um 3,6 % pro Jahr! Zum Anderen schwächt die Inflation die Kaufkraft der vom Versicherten angesparten Rentenversorgung: Bei 2 % Inflation pro Jahr in 25 Jahren um die Hälfte! Die Rüruprente wirkt diesen Faktoren entgegen – und mindert sie.
Ausblick Die gesetzliche Rente wird künftig nur noch dazu dienen, den Versicherten eine Grundsicherung zu bieten. Einzig die Rüruprente als staatlich geförderter Teil der Privaten Altersvorsorge trägt dazu bei, den gewohnten Lebensstandard im Alter zu gewährleisten. Allein auf die gesetzliche Rente ist – im Hinblick auf einen sorgenfreien Ruhestand – kein Verlass! Sie muss unbedingt durch Private Altersvorsorge ergänzt werden. Die Rüruprente kann sich hierbei als wichtiges „2. Standbein“ bei einer individuellen Altersvorsorge erweisen.
Noch Fragen zur Rüruprente? Handeln Sie rasch! Mit jedem Tag, den Sie ohne Rüruprente verstreichen lassen, entgehen Ihnen Förderungsmittel vom Staat. Geld für den Aufbau Ihrer sorgenfreien Altersvorsorge. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen Ihre individuelle Stragie zu Ihrer staatlich geförderten Rüruprente.
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